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Allgemeine Geschäftsbedingungen  AGB
 
1. Vertragsgegenstand              
Swissroller GmbH mit Sitz in Gutenswil offeriert und verkauft dem Kunden die Ware zu den nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Nachfolgend wird jeweils nur von Swissroller gesprochen.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Swissoller kommt durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Swissroller zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt via E-Mail, per Telefon, schriftlich oder per Telefax. Swissroller nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail, Fax oder Briefpost übermittelt oder die bestellte Ware per Rechnung liefert.

3. Produktangebot
Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer  Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. 

4. Technische Angaben
Sämtliche Leistungsangaben sind von uns geprüft worden. Es können jedoch Abweichungen innerhalb der vorgeschriebenen Toleranzen aufweisen. Wir behalten uns technische Anpassungen vor.

5. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise sind Richtpreise und werden laufend dem Markt angepasst. Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken (SFr.), inklusive Mehrwertsteuer, unfranko ab Lager. Der Transport wird separat berechnet. Die Zahlung hat netto am Verkaufsort, per Vorauszahlung oder per Nachnahme zu erfolgen. In speziellen Fällen wird eine Rechnung mit Einzahlungsschein verschickt. In diesem Fall ist das Zahlungsziel 15 Tage netto. Weiter Zahlungsarten (Kreditkarte, etc.) sind in Prüfung und werden eventuell zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt. 

6. Lieferbedingungen
Die Ware kann vom Kunden an einem unserer Verkaufspunkte in Uster, Gutenswil oder Nürensdorf abgeholt werden. Swissroller bestätigt dem Kunden vorher die Bereitstellung der entsprechenden Produkte. Soweit an Lager, werden die Produkte ( z. Bsp. bei Direktlieferung an den Kunden) an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Andernfalls erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware  ab Rampe auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Schadensregulierung erfolgt bei äusserlich sichtbarer Beschädigung der bestellten Ware nur gegen eine Bescheinigung des jeweiligen Frachtführers.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Swissroller. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist Swissroller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in ihren Besitz zu nehmen.
 
8. Rückgaberecht
Der Kunde hat das Recht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und die Ware zurückzugeben. Die gelieferte Ware ist unbeschädigt, funktionsfähig und vollständig zur retournieren. Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Dieser trägt auch die Kosten der Rücksendung.  Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäss zurückgeschickt, erhält er von Swissroller  eine Gutschrift oder auf Wunsch eine Ersatzlieferung.
 
9. Gewährleistung und Haftung
Für alle durch Swissroller angebotenen Produkte beträgt die Garantiefrist 12 Monate ab Kaufdatum. Die Garantie gilt auf alle Teile, ausser Verschleissteile. Akkus gelten als Verschleissteile und haben eine Garantie von 6 Monaten. Defekte Produkte werden kostenlos ersetzt oder repariert, sofern der Mangel vom Kunden innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet wird. Die Garantie erlischt, wenn ohne schriftliche Zustimmung von Swissroller Änderungen, Modifikationen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen werden. Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen erlauben, ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet Swissroller nicht für Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch, überstrapazierung der Produkte oder natürlichen Verschleiss zurückzuführen sind oder für Schäden,  die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Swissroller schliesst zusätzlich jegliche Verantwortung die durch den Einsatz von Swissroller-Produkten auf Schweizer Strassen entstanden sind, aus. Die gesetzeskonforme Inverkehrssetzung von Swissroller-Produkten ist Sache des Käufers. Falls der Käufer die Produkte auf öffentlichen Strassen einsetzen will, ist er selbst für den Abschluss der notwendigen Versicherungen besorgt. Die vorliegenden AGB unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Volketswil.
 
10. Schlussbestimmungen
Beim Verkauf von durch Swissroller spezifizierte Produkte gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch, wenn sie von denjenigen des Kunden differieren sollten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In keinem Fall haftet Swissroller für entgangenen Gewinn oder für irgendwelche Folgeschäden. Swissroller kann jederzeit Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen.
 
 

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